|
| Bild | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | | |||||||||||||||||||||
![]() |
| Eine wesentliche Erleichterung für Ihre Lohnverrechnung stellt der Menüpunkt der kollektiven Lohnerhöhung dar. Hier können Sie angeben, um wie viel prozentuell oder betragsmäßig sich das kollektivvertragliche Mindest- oder Istgehalt erhöhen soll und weisen diese Erhöhung allen oder bestimmten Mitarbeitern zu. |