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Eine wesentliche Erleichterung für Ihre Lohnverrechnung stellt der Menüpunkt der kollektiven Lohnerhöhung dar. Hier können Sie angeben, um wie viel prozentuell oder betragsmäßig sich das kollektivvertragliche Mindest- oder Istgehalt erhöhen soll und weisen diese Erhöhung allen oder bestimmten Mitarbeitern zu.