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FinanzOnline: UVA - Übermittlung via Internet

In den letzten Wochen wurde unser Support und Schulungsteam von unseren Kunden verstärkt mit dem Thema FinanzOnline konfrontiert. Daher nachfolgend eine Kurzdarstellung dieser Thematik und ein erster Erfahrungsbericht:

Um dem Finanzamt Verwaltungsaufwand zu sparen, wurde im Laufe des heurigen Jahres vom Gesetzgeber verfügt, dass grundsätzlich ab der UVA April die Daten der UVA auf elektronischem Weg übermittelt werden müssen und nicht mehr - wie bisher - auf schriftlichem Wege.

2 Ausnahmen bestehen von der elektronischen Übermittlungspflicht:

  • Die Übermittlung ist dem Unternehmer mangels technischer Voraussetzung nicht zumutbar (z.B. wegen fehlendem Internetanschluss).
  • Das Zutreffen der Kleinunternehmerreglung, die folgendes besagt: Hat ein Unternehmen im Vorjahr einen Jahresumsatz von weniger als 100.000,- EUR umgesetzt, dann ist es von der Verpflichtung zur Abgabe einer monatlichen bzw. vierteljährlichen UVA generell befreit.

Die Modalitäten für die Anmeldung schreiben dabei vor, dass Unternehmer sich „persönlich“ bei dem für die Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt anmelden müssen. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Unternehmer 3 Zugangskennungen, und zwar die Teilnehmeridentifikation TID, die Benutzeridentifikation BENID und die persönliche Identifikationsnummer PIN. Anschließend können Sie unter der Internetadresse https://finanzonline.bmf.gv.at/ nach Eingabe der Zugangskennungen Ihr Teilnehmerkonto starten und entsprechend einrichten.

Nun haben wir in Zusammenhang mit der Einrichtung des Teilnehmerkontos die Erfahrung gemacht, dass sich manche Kunden bereits mit Fragen bezüglich der edv - mäßigen Einrichtung ihres FinanzOnline - Kontos an uns wenden.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir Sie bei FinanzOnline-spezifischen Fragestellungen ausschließlich auf die Hotline von FinanzOnline oder auf die Informationsseite des BMF mit seinen ausführlichen Erläuterungen verweisen, da diese Stellen extra als Service für die Unternehmen eingerichtet wurden und die Behandlung dieser Fragen die Grenzen unseres Supports sprengen würden.

Unsere Supportabteilung wird Sie aber selbstverständlich gerne bei der elektronischen Erstübermittlung Ihrer UVA aus unserer Software – möglich sind die E/A-Rechnung, Win1A-FIBU®, EU-FIBU® oder Win1A-Steuer® - im Rahmen Ihres Wartungsvertrages unterstützen.

Abschließend noch einige nützliche Hinweise zur Übermittlung der UVA für die Programme E/A-Rechnung, Win1A-FIBU® und EU-FIBU® zum besseren Verständnis:

Bei Übertragung der UVA beachten Sie unbedingt, dass in den Einstellungen/Firmenstammdaten (für das Programm EU-FIBU®) bzw. Optionen/Einstellungen/Allgemein (für die Programme E/A-Rechnung und Win1A-FIBU®) vor der Steuernummer die Finanzamtsnummer eingefügt wird, z.B. 48 für FA Ried i. I. + Ihre Steuernummer, so dass eine 9-stellige Zahl im Feld Steuernummer entsteht. (Keine Bindestriche etc.)

Die Übertragung wird in der EU-FIBU® folgendermaßen durchgeführt:

  1. UVA-Formular für den gewählten Zeitraum aufrufen.
  2. Button elektronische Übermittlung in der EU-FIBU® anklicken.
  3. Steuernummer und Pfad in der EU-FIBU® kontrollieren.
  4. 4. OK anklicken.
  5. Finanz-Online aufrufen (https://finanzonline.bmf.gv.at)
  6. Anschließend Teilnehmer, Benutzer und PIN-CODE eingeben.
  7. Unter Eingaben/Übermittlung Ihres Kontos klicken Sie unter Produktionsübermittlung die Umsatzsteuervoranmeldung (U30) oder bei Übermittlung des Formulars U31 die Buchung von Selbstbemessungsabgaben an.
  8. Danach gehen Sie auf Durchsuchen und wählen den Pfad und den Dateinamen der UVA auf Ihrer Festplatte aus.
    (Für eine UVA im September lautet der Pfad standardmäßig C:\EUFIBU\UVA\u30_0903.xml)
  9. Jetzt Button Datei senden anklicken.
  10. Fertig, jetzt müssen Sie nur noch auf dem üblichen Weg Ihre Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen.

Bei Übertragung der UVA aus den Programmen E/A-Rechnung und Win1A-FIBU® ist folgendermaßen vorzugehen:

  1. UVA-Formular für den gewählten Zeitraum aufrufen.
  2. Button FinanzOnline in der E/A-Rechnung oder Win1A-FIBU® anklicken, danach Neue Exportdatei erstellen aufrufen und die für den ausgewählten Zeitraum erstellte XML-Datei abspeichern.
  3. Button Pfad und Name der Exportdatei anklicken, um die Pfadangabe in die Zwischenablage abzuspeichern.
  4. Button Finanz-Online Homepage öffnen betätigen
  5. Anschließend Teilnehmer-, Benutzer- und PIN-CODE eingeben.
  6. Unter Eingaben/Übermittlung Ihres Kontos klicken Sie unter Produktionsübermittlung die Umsatzsteuervoranmeldung oder bei Übermittlung des Formulars U31 die Buchung von Selbstbemessungsabgaben an.
  7. Danach gehen Sie auf Durchsuchen und fügen mithilfe der rechten Maustaste die in die Zwischenablage gespeicherte Pfadangabe ein.
  8. Jetzt Button Datei senden anklicken.
  9. Fertig!
Zusätzliche Neuerung:

Ab September 2003 wird es im Rahmen von FinanzOnline möglich sein - bei Vorhandensein eines Überschusses oder allfälligen Guthabens – den Überschuss bzw. das Guthaben mit den Selbstbemessungsabgaben gemäß U31 gegenzuverrechnen und ebenfalls elektronisch zu übermitteln.

Diese Erweiterung wurde bereits in folgenden Programmen umgesetzt:

  • EU-FIBU ab Version 7.00
  • E/A-Rechnung ab Version 4.15
  • Win1A-FIBU®ab Version 1.15