Registrierkassenpflicht und Belegerteilungspflicht

Belegerteilungspflicht (seit 01.01.2016)

Für jedes Unternehmen besteht ab 1.1.2016 die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen. Das Führen eines Datenerfassungsprotokolls ist ab dem ersten Euro verpflichtend.

Registrierkassenpflicht mit Manipulationsschutz (seit 01.04.2017)

Unternehmen haben zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend eine Registrierkasse zu verwenden, wenn der Jahresumsatz netto € 15.000,– und die Barumsätze netto € 7.500,– im Jahr überschreiten. Darüber hinaus müssen die Registrierkassen seit dem 1.4.2017 auch über einen Manipulationsschutz verfügen. Dazu benötigte Signaturkarten und Leser können bei uns bestellt werden und werden von unserem Partner GLOBALTRUST geliefert.

Noch auf der Suche nach einer Registrierkasse – Software von Schweighofer Manager-Software

Sie suchen noch nach einer Lösung, welche den gesetzlichen Anforderungen entspricht? Unser Produkt UNTERNEHMER deckt nicht nur die gesetzlichen Anforderungen ab, sondern ist auch eine leistungsstarke Fakturierungssoftware mit integrierter Finanzbuchhaltung, Organizer, Lagerbuchhaltung und vielem mehr. Informieren Sie sich hier.

Informationen für Anwender von UNTERNEHMER

Das Update, welches die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) abdeckt, ist seit Ende März 2017 verfügbar. Weiters ist durch das Inkrafttreten der Registrierkassensicherheitsverordnung die Verwendung einer sogenannten Signatureinheit verpflichtend. Durch diese kann eine manipulationssichere Aufzeichnung der Barumsätze gewährleistet werden. Eine Signatureinheit wird benötigt wenn Sie Sie der Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht unterliegen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie noch keine Signatureinehit bestellt bzw. erhalten haben.

Weiterführende Informationen zur Registrierkassensicherheitsverordnung

Die Wirtschaftskammer hat einen Leitfaden zur RKSV erstellt, dieser beinhaltet ein Dokument und einige Videos, die Links finden Sie hier:
Anmeldung von Registrierkassen (Das Anlegen eines WebService-Benutzers für die Meldungen aus dem Programm finden Sie auf Seite 27)
Videos zum Thema Mögliche Fehlermeldungen bei der Registrierung des Kassensystems
Videos zum Thema Meldungen bei vorübergehendem Ausfall oder der Außerbetriebnahme Ihres Kassensystems

Informationen für Anwender von Win1A-FAKT Profi und Win1A-LAGER Profi

Aufgrund der technisch aufwändigen Anpassungen ist es uns nicht möglich die Anforderungen für die RKSV in Win1A-FAKT/LAGER Profi umzusetzen. Sollten Sie weiterhin Barumsätze erfassen wollen, bitten wir Sie auf unser Produkt UNTERNEHMER umzusteigen.
Sollten Sie keine Barumsätze (Barumsätze sind Umsätze, bei denen das Entgelt bar geleistet wird aber auch die Einlösung von Gutscheinen sowie die Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte) erfassen, sind Sie von dieser Umstellung nicht betroffen. Sie können in diesem Fall auch weiterhin mit den Programmen Win1A-FAKT Profi und Win1A-LAGER Profi arbeiten.

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