Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft. Jeder Unternehmer, der Daten von EU-Verbrauchern speichert oder verarbeitet, hat ab diesem Zeitpunkt diese Verordnung einzuhalten. Dabei handelt es sich um personenbezogene Daten, welche im Unternehmen gespeichert und verarbeitet werden. Die Wirtschaftskammer hat eine sehr gute Informationsseite zum Thema zur Verfügung erstellt, diese finden Sie hier:

https://www.wko.at/datenschutz/

Wenn Sie ein Softwareprodukt von Schweighofer verwenden und personenbezogene Daten mit der Software verarbeiten, so sind auch Sie betroffen. Unsere Software ermöglicht es Ihnen in den neuesten Versionen der DSGVO zu entsprechen, d.h. personenbezogene Daten können erfasst und auch wieder gelöscht/anonymisiert werden. Dies wäre zum Beispiel ein Kundendatensatz welcher Name und Adresse einer Person enthält. Dieser Datensatz kann auch nachträglich geändert und anonymisiert werden, sofern dies laut DSGVO notwendig ist. In einigen unserer Softwareprodukte können solche Anonymisierungen im Stapel durchgeführt werden, in einigen haben diese einzeln zu erfolgen.

WICHTIG:
Es liegt in der Verantwortung des Anwenders, personenbezogene Daten zum richtigen Zeitpunkt zu löschen bzw. zu anonymisieren, unsere Software bietet Ihnen lediglich die Möglichkeit dies zu tun, um so die DSGVO einhalten zu können.

Natürlich sind wir als Softwarehersteller bemüht Sie mit unseren Produkten bestmöglich bei dieser Aufgabe zu unterstützen und werden in den nächsten Programmupdates unterstützende Features bezüglich der DSGVO in unsere Programme einbauen bzw. diese erweitern.

Wir bitten Sie auch um Verständnis, dass wir Ihnen weder eine verbindliche Rechtsberatung zum Umgang mit Ihren Daten geben können noch dürfen und dass daher alle Angaben ohne Gewähr sind. Der Zweck dieses Beitrags ist es, Sie über die anstehenden Änderungen zu informieren und Ihnen einen Anhaltspunkt für weitere Maßnahmen zu geben. Es ist in jedem Fall ratsam, dass Sie sich zum Thema Datenschutz durch einen Datenschutzbeauftragten/-experten beraten lassen.

Für Fragen zum Umgang mit unserer Software bezüglich der DSGVO stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.