WEBINAR: Do’s and Don’ts im Dienstvertrag

Dienstverträge rechtssicher erstellen - insbesondere nach der AVRAG-Novelle 2024

Ob Dienstzettel oder Dienstvertrag – bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen lauern zahlreiche rechtliche Fallstricke. Welche Angaben sind gesetzlich verpflichtend? Wann besteht überhaupt eine Ausstellungspflicht? Und welche Vertragsformulierungen sind in der Praxis sinnvoll – oder sollten besser vermieden werden?

In unserem Webinar „Do's and Don'ts im Dienstvertrag“ erhalten Sie einen kompakten und praxisnahen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Anforderungen sowie wertvolle Tipps für die rechtssichere Gestaltung von Dienstverträgen. Anhand konkreter Beispiele zeigt Ihnen unser Experte Roland Pühringer, worauf es in der Praxis ankommt und welche (kostspieligen) Fehler Sie vermeiden sollten.

Für die Teilnahme am Webinar ist keine SCHWEIGHOFER-Software erforderlich.

Sie haben zum angegebenen Termin keine Zeit? Kein Problem! Bitte melden Sie sich trotzdem an! Wir zeichnen das Webinar auf und stellen Ihnen die Aufnahme anschließend zur Verfügung.

Preis: € 199,00 pro Teilnehmer

Datum
23. September 2026

Uhrzeit
9:00 - 12:30 Uhr

Ort
Ihr Arbeitsplatz

    Falls die Schulung nicht zustande kommen sollte, werden Sie rechtzeitig informiert! Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Die Firma Schweighofer behält sich das Recht vor, bei zu geringer Teilnahme den Termin zu verschieben oder das Seminar abzusagen.


    Stornobedingungen
    Stornierungen von gebuchten Seminaren können schriftlich per E-Mail (doris.straif@schweighofer.com) oder telefonisch entgegengenommen werden. Die Stornierung wird mit dem Tag des Einlangens wirksam. Es gelten grundsätzlich nachstehende Stornobedingungen:

    • Stornierungen bis 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei

    • Stornierungen bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Veranstaltungsbeitrages

    • Stornierungen ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn bis am Veranstaltungstag bzw. danach: 100 % des Veranstaltungsbeitrages

    Die Stornogebühr entfällt, wenn von dem Teilnehmer ein entsprechender Ersatzteilnehmer nominiert wird, der die Veranstaltung besucht und den Veranstaltungsbeitrag leistet. Der ursprüngliche Teilnehmer trägt jedoch auf jeden Fall die Kurskosten.




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