Schon gewusst? In Österreich sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeit aller Mitarbeiter (inklusive Teilzeit und Geringfügige) lückenlos aufzuzeichnen. Die Dokumentation muss Beginn, Ende, Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie alle Ruhepausen enthalten, um die Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten sicherzustellen.

Wir sind als Aussteller am 51. Bundesimmobilientag in Bad Ischl vor Ort.