Schon gewusst? In Österreich sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeit aller Mitarbeiter (inklusive Teilzeit und Geringfügige) lückenlos aufzuzeichnen. Die Dokumentation muss Beginn, Ende, Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie alle Ruhepausen enthalten, um die Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten sicherzustellen.

Die Einhaltung der Aufzeichnungspflicht wird durch das Arbeitsinspektorat geprüft, sowohl durch unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen im Betrieb als auch durch gezielte schriftliche Aufforderungen zur Datenübermittlung. Der Arbeitgeber muss den Auskunftspflichten des Arbeitsinspektorats nachkommen und auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte erteilen und Einsicht in die Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden geben. Die Aufzeichnungspflicht besteht für alle Betriebe, auch für Kleinbetriebe mit nur einem/einer oder wenigen Mitarbeitern/innen! Die Nichteinhaltung der Aufzeichnungspflicht führt zu Strafsanktionen gegen den Arbeitgeber.

Das Gesetz sieht keine konkrete Formvorschrift für Arbeitszeitaufzeichnungen vor, jedoch erleichtert eine digitale Aufzeichnungsform mit Hilfe einer Software den Arbeitsaufwand enorm. Zeiten können via Terminal, Smartphone oder am PC ganz einfach von den Mitarbeitern erfasst werden, genauso wie Fehlzeiten (Urlaub, Zeitausgleich).

Verschaffen Sie sich einen Überblick, wie einfach es sein kann, Zeiten sicher zu erfassen!