CORONA-Kurzarbeit: Aktueller Stand zu unseren Lohnverrechnungen

Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender!

Wir melden uns heute zum wichtigen Thema Kurzarbeit mit einem erneuten Hinweis:

Update, 23. Juni 2020: Seit letzter Woche wissen wir nun, wie wir das Thema „Kurzarbeit“ in der Lohnverrechnung zu behandeln haben. Da die nun erfolgten Bekanntgaben sehr umfangreich sind und in manchen Punkten auch noch einer Abklärung bedürfen, ist völlig klar, dass das Kurzarbeitsupdate zu unseren Lohn-Versionen nicht mehr im Juni, sondern im Laufe des Monats Juli erfolgen wird!

Das gilt sowohl für Win 1A-LOHN Mini | Light als auch für Win 1A-LOHN Plus | Profi | Expert!

Wir arbeiten mit Hochdruck an einer kundenfreundlichen Lösung, so wie Sie es von uns zu allen Zeiten gewohnt sind!

Für die Abrechnung im Juni verweisen wir an dieser Stelle noch einmal auf die Handlungsempfehlung der WKO: siehe Handlungsempfehlung Abrechnung Kurzarbeit.

Studieren Sie diese Anleitung bitte unbedingt, Sie beantwortet Ihnen, wie Sie die Kurzarbeit in der Lohnverrechnung behandeln sollen, damit es später zu keinen (möglichen) Sanktionen der Behörden kommen kann und Ihre Mitarbeiter möglichst treffsicher jenes Entgelt erhalten, das ihnen zusteht.

Damit es mit den Mitarbeitern nach der Berichtigung zu keinen Verwerfungen kommen kann, empfehlen wir Ihnen nachfolgende Vereinbarung vorab zu schließen:

Provisorische Abrechnung der Kurzarbeit für April 2020

Abschließender Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Auskünfte zur AMS-Abrechnungsdatei geben können! Das AMS stellt für ihre Belange eigene Videos und Hinweise zur Verfügung, in denen der Ablauf sehr ausführlich beschrieben wird!

Ihr Schweighofer Manager-Software Team