Ab 01.07.2021 tritt für Umsätze im innergemeinschaftlichen Raum die One-Stop-Shop Regelung in Kraft, auch besser als OSS oder EU-OSS bekannt. Dadurch müssen z. B. Umsätze, welche dem Versandhandel unterliegen und an Privatpersonen im innergemeinschaftlichen Raum verwendet werden, mit dem entsprechenden Steuersatz des Ziellandes fakturiert werden. Durch den Wegfall der bisherigen Lieferschwellen ist dadurch quasi jedes Unternehmen betroffen, welches solche Geschäfte durchführt.

Wir haben unsere Software, den UNTERNEHMER weiterentwickelt, damit Sie sich im Dschungel der ausländischen Steuersätze zurechtfinden. Bereits jetzt ist die korrekte Abbildung von EU-OSS in der Software möglich. Zusätzlich haben wir das neue Modul E-Commerce entwickelt, welches die Wahl des korrekten Steuersatzes sehr stark automatisiert.

In unserem kostenlosen Webinar zeigen wir Ihnen, wie Sie EU-OSS Geschäfte im UNTERNEHMER abbilden können.

Agenda

  • Kurzer Überblick „Was ist EU-OSS?“
  • Anlegen von ausländischen Steuersätze im UNTERNEHMER
  • Abbildung ohne E-Commerce Modul / wie kann man ausländische Steuersätze im Verkaufsbeleg hinterlegen?
  • Abbildung mit E-Commerce Modul / einmaliges Hinterlegen in der Erlöskontenvorlage
  • Definieren eines Kontos mit ausländischen Steuersatz und OSS Option (nur mit Modul Finanzbuchhaltung möglich)
  • Erstellen einer OSS-Meldung und Export als XML (nur mit Modul Finanzbuchhaltung möglich)