Die Bundesregierung hat im Ministerrat Ende Jänner diesen Jahres die Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel beschlossen. Ab 1. Juli 2026 wird der Mehrwertsteuersatz für zentrale Produkte des täglichen Bedarfs, dauerhaft auf 4,9 % statt bisher 10 % gesenkt.

Um die Grundversorgung zu sichern und einkommensschwächere Haushalte zu entlasten, werden viele Grundnahrungsmittel, wie zB Äpfel, Gurken, Joghurt, Eier, Gebäck und Kartoffeln mit einem niedrigeren Steuersatz belegt.
Aktuell fällt für die meisten Lebensmittel beim Einkauf der ermäßigte Steuersatz von 10 % an (Milch und Milchprodukte, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Kartoffeln, Obst und Gemüse, Fisch, Eier, Öle und Fette, Teigwaren oder Brot und Gebäck). Der Normalsteuersatz von 20 % gilt auf Kaffee und Tee, Fruchtsäfte, Mineralwasser, Wellnessdrinks, pflanzliche Drinks, Limonaden, Eistees, Energy-Drinks sowie alkoholische Getränke. Für ausgewählte agrarische Produkte (zum Beispiel Pflanzen, Samen oder Früchte zur Aussaat) und für Futtermittel für Nutz- und Haustiere fällt ein ermäßigter Steuersatz von 13 % an.

Von der Änderung des Steuersatzes sind nachfolgende Softwareprodukte aus unserem Haus betroffen:

Die nötigen Updates inkl. aller notwendigen Änderungen hinsichtlich der Steueranpassung werden Ihnen selbstverständlich zeitgerecht zur Verfügung gestellt!