Für den Jahreslohnzettel – Formular L16 – gelten ab 1. Jänner 2026 viele neue Vorgaben.
Die Änderungen betreffen alle Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2026 und führen dazu, dass ab heuer weitaus mehr Informationen verpflichtend auszuweisen sind.
Dies stellt auch erhebliche Anforderungen an unsere Programmierung!

Das neue Layout zeichnet sich dadurch aus, dass die Finanzverwaltung viel genauere Detailangaben fordert. Der Lohnzettel wird nunmehr in L16 und L16k (Angaben zu Kindern im Zusammenhang mit dem Familienbonus Plus) getrennt.
Konkret müssen am Lohnzettel L16 folgende Angaben zusätzlich bzw. detaillierter enthalten sein:

  • der ausbezahlte Arbeitslohn, getrennt nach Geldbezügen und Sachbezügen
  • bei privat genutzten Firmenwagen die Anschaffungskosten des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugs sowie der dafür angewendete Sachbezugsprozentsatz (0%, 1,5% und 2%)
  • die Anschaffungskosten einer Ladeeinrichtung (Wallbox), wenn diese vom Arbeitnehmer getragen wurden (wie bisher) sowie künftig auch die Kosten einer vom Arbeitgeber angeschafften Ladeeinrichtung, die dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt wird
    die ausgegebenen Essensbons
  • die steuerfreien Bezüge, insbesondere SEG- und SFN-Zulagen sowie Überstundenzuschläge, getrennt nach §68 Abs. 1 und §68 Abs. 2 ESt

Wichtiger Zusatzhinweis für Ihre Lohnverrechnung:

Das neue Entgeltstransparenzgesetz steht vor der Türe!

Mitte des Jahres 2026 wird ein Gesetz in Kraft treten, das sämtliche Arbeitgeber in Österreich, die Lohnverrechnungen sowie die Softwarehäuser massiv treffen wird.
Ein Gesetz, das helfen sollte, den Gender-Pay-Gap in den Griff zu bekommen, das aber aufgrund seiner „Nebenwirkungen“ sehr umstritten sein wird. Ein umfangreiches Gesetzesvorhaben basierend auf einer ca. 40 Seiten umfassenden EU-Richtlinie.

Es ist sehr wichtig, sich schon jetzt auf diese Änderungen vorzubereiten!

Genauere Informationen dazu und auch zum neuen Jahreslohnzettel erhalten Sie in unserer spannenden Webinarreihe „JOUR-FIXE“ mit Willi Kurzböck bereits am 22. April 2026!