Spezialthema: LOHNVERRECHNUNG ab 01/2019

Kursmöglichkeiten bei SCHWEIGHOFER anlässlich der Einführung des mBGM (=monatlicher Beitragsgrundlagennachweis)

1. Grundsätzliches zum Thema mBGM:

Ab Jänner 2019 wird die Abrechnung mit der Sozialversicherung auf völlig neue Beine gestellt! Dabei soll die mBGM (die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung) das Herzstück eines neuen, modernen und ausbaufähigen Melde- und Abrechnungssystems der Sozialversicherungsträger bilden.

Die mBGM ist dabei die Zusammenführung der monatlichen Beitragsnachweisung mit dem jährlichen Lohnzettel SV zu einer (einzigen) monatlichen Meldung!

Durch das System NEU soll sichergestellt werden, dass es auch zu einer Reduktion der Meldungsvielfalt kommen soll. So ist es ab 01.01.2019 nicht mehr notwendig, beispielsweise eine Meldung für die Beitragsnachweisung, für eine Lohnänderungsmeldung, für eine Sonderzahlungsmeldung oder für einen Lohnzettel SV zu senden, weil diese Meldungen nun alle zusammen integriert im monatlichen Beitragsgrundlagennachweis verarbeitet werden können.

Begleitend dazu wird ein neues Tarifsystem installiert. Vorbei ist die Zeit der Beitragsgruppen (A1, D1,…), ab 2019 wird auf die sogenannten„Beschäftigungsgruppen“ umgestellt. Auch in diesem Fall soll vereinfacht werden, ausgehend von einer Beschäftigungsgruppe kommen etwaige individuelle Ab- und Zuschläge sowie notwendige Ergänzungen. Damit sollen das System mit mehr als 400 existierenden Beitragsgruppen ab 2019 wesentlich reduziert werden.

Einem Arbeiter ist ab 2019 die Beschäftigungsgruppe „B001“, einem Angestellten die Beschäftigungsgruppe „B002“ zugeordnet. Unabhängig vom Umstieg auf die Beschäftigungsgruppen bleibt die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich ident (grundsätzlich deswegen, weil eine Senkung des Unfallversicherungsbeitrages ab 2019 noch im Raum steht!).

Wir sind uns bewusst, dass das neue System zu vielen Fragen führen wird!

2. Schulungsmöglichkeiten:

Wir haben uns entschlossen, allen unseren Kunden im gesamten Jänner verstärkt Schulungsmöglichkeiten zu unseren Lohnverrechnungsprogrammen anzubieten, um den neuen Anforderungen bestmöglich gerecht zu werden! Vorabkurse für besonders Eilige können bereits im Dezember an ausgewählten Standorten gebucht werden! Unser Schulungsschwerpunkt liegt aber definitiv im Jänner, da die Jänner-mBGMs erstmalig im Laufe des Februars zu senden sind und unsere Software großzügige Unterstützung bei der Umstellung von Beitrags- auf die neuen Beschäftigungsgruppen bietet, sodass die laufende Lohnverrechnung bis zu den Kursterminen auf jeden Fall bewältig bar ist. Bei Unklarheiten oder Fragen zu diesem Thema können Sie sich selbstverständlich auch jederzeit an unseren Support wenden!

Wir bieten für alle Lohnneuerungen (also nicht nur zum mBGM, sondern beispielsweise auch zum Familienbonus Plus) zwei Varianten von Schulungen an:

Variante 1: Das schon seit Jahren „gewohnte“ Seminar in Form von einem ausführlichen fachlichen Vortrag über alle gesetzlichen Änderungen durch Herrn Roland Pühringer oder Frau Ulrika Dobler mit anschließender Präsentation der Neuerungen in unseren Lohnsoftwareprogrammen. Diese Variante empfehlen wir all jenen Kunden, die sich mit der Materie mBGM noch nicht oder kaum auseinandergesetzt haben!

Variante 2: Ein Kurz-Seminar für jene Kunden, die beispielsweise bereits im Herbst unser Neuerungsseminar für 2019 oder eine WKO/GKK-Veranstaltung besucht haben und daher über entsprechende Vorkenntnisse verfügen. Es werden die Neuerungen kurz erklärt und danach wird ebenfalls vorgezeigt, wie diese Neuerungen in die Software eingeflossen sind!

Nutzen Sie unser Schulungsangebot, Ihre Investition hilft Ihnen, die große Systemumstellung 2019 bestmöglich zu bewältigen!

Sämtliche angebotene Lohnveranstaltungen sind ab sofort auf unserer Homepage unter www.schweighofer.com/schulungen online und können dort gebucht werden!

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